
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind aus dem modernen Stadtbild kaum mehr wegzudenken. Sie sind kompakt, elektrisch betrieben, günstig in der Anschaffung und ermöglichen eine flexible Mobilität auf kurzen Strecken – besonders in Innenstädten.
Doch mit dem rasanten Anstieg der Nutzerzahlen stellen sich viele berechtigte Fragen:
Wo dürfen E-Scooter eigentlich fahren? Welche Regeln gelten im Straßenverkehr? Benötigt man eine Fahrerlaubnis oder Versicherung? Und welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen, Pflichten und Empfehlungen rund um die Nutzung von E-Scootern in Deutschland.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Wo darf man in Deutschland Roller fahren? Für E-Scooter bestehen einige Regelungen, die beachtet werden sollten. In erster Linie bestehen Regelungen, wo er gefahren werden darf. Den E-Scooter darf man fahren
● auf Radwegen
● auf gekennzeichneten Radfahrstreifen
● auf Fahrradstreifen, die eine Kennzeichnung für E-Scooter aufweisen
● auf der Straße, falls die vorher genannten Möglichkeiten nicht gegeben sind
Befindet sich ein Radweg oder ein Fahrradstreifen, der das Befahren von E-Scootern auf der Straße erlaubt, stellt das Fahren kein Problem dar. Besteht aber keine dieser Möglichkeiten, darf die Straße unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung genutzt werden.
Hier ist darauf zu achten, dass man so weit wie möglich rechts fährt und mittels Handzeichen einen Richtungswechsel anzeigt. Des Weiteren darf man nur hintereinanderfahren und nicht nebeneinander.
Wo dürfen E-Scooter nicht fahren?
E-Scooter dürfen auf keinen Fall auf Gehwegen oder in gekennzeichneten Fußgängerzonen gefahren werden. Ausgenommen, es ist eine Bewilligung deutlich ausgewiesen.
Das Parken eines E-Scooters ist auf dem Gehweg jedoch erlaubt. Hier gilt die gleiche Regelung wie für Fahrräder. Dabei ist darauf zu achten, dass Fußgänger oder Rollstuhlfahrer nicht behindert werden.
Des Weiteren gilt:
● mit dem E-Scooter darf man nicht auf Straßen fahren, in denen die Nutzung von Fahrzeugen aller Art verboten sind
● Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen sind für E-Scooter ebenfalls tabu
Welche Ampeln gelten für E-Scooter?
Grundsätzlich gilt für E-Scooter, dass eine vorhandene Ampel für Fahrräder zu berücksichtigen ist. Gibt es für Fahrräder keine eigene Ampelregelung, so ist die Ampel des Fliessverkehrs maßgeblich.
Wichtige Regeln für die Nutzung von Elektrorollern
Den Roller dürfen Sie fahren, wenn er eine Betriebserlaubnis und die zugehörige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Die Versicherung stellt für E-Scooter eine Bestätigung über das Vorhandensein mittels Klebeplakette zur Verfügung. Dadurch erhält der E-Scooter ein Versicherungskennzeichen.
Die Frage: “Wo dürfen E-Scooter in Deutschland fahren?” kann einfach beantwortet werden. Der E-Scooter darf mit einer behördlichen Bewilligung im öffentlichen Verkehr gefahren werden. Es bestehen aber Einschränkungen.
Der E-Scooter darf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschreiten. Die minimale Geschwindigkeit beträgt übrigens 6 km/h. Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für E-Scooter die gleiche Regelung, die der Gesetzgeber in der StVO auch für Fahrräder und Kraftfahrzeuge bis 45 km/h festgelegt hat.
Welche E-Scooter sind für den Straßenverkehr zugelassen?
Bei einem E-Scooter besteht die Zulassung für den Straßenverkehr aus der gesetzlich gültigen Betriebserlaubnis. Ein straßentauglicher E-Scooter weist immer eine ABE Kennzeichnung auf. Besitzt der E-Scooter keine Betriebserlaubnis, keine ABE Kennzeichnung, darf er nur auf privaten Grundstücken oder Wegen gefahren werden.
Damit ein E-Scooter straßenverkehrstauglich ist, muss er folgende Ausstattung besitzen:
● die höchste Bauart-Geschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten
● der Roller muss eine Haltestange bzw. Lenkstange besitzen
● die Nenndauerleistung darf 500 Watt nicht überschreiten (oder 1400 Watt, wenn 60 Prozent der genutzten Leistung für die Balancierung aufgewendet wird)
● das maximale Gewicht darf 55 Kilogramm nicht überschreiten
● der E-Scooter benötigt außerdem zwei unabhängig voneinander arbeitende Bremsen
● die Beleuchtung muss der Straßenverkehrsverordnung entsprechen (dazu zählt der Scheinwerfer, Rückstrahler, eine Schlussleuchte und Seitenreflektoren
● eine Warnmöglichkeit wie zum Beispiel eine Klingel, eine Glocke oder Hupe muss vorhanden sein
● eine gültige Versicherungsplakette, die 3 Buchstaben und 3 Ziffern enthält
Welche Bußgelder drohen mir bei Verstößen gegen die Vorschriften?
Wie auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten für E-Scooter gesetzliche Verordnungen. Werden diese nicht eingehalten, muss damit gerechnet werden, ein Bußgeld zu bezahlen. Bei Verstößen kann es darum zu empfindlich hohen Geldstrafen kommen.
Einige Beispiele für Sanktionen nach Verstößen:
● eine nicht vorhandene oder nicht funktionierende Beleuchtung: 20 Euro
● das Behindern anderer Verkehrsteilnehmer: 20 Euro
● Gefährdung anderer inklusive Sachbeschädigung: 30 Euro
● das Fahren ohne Straßenzulassung: 70 Euro
● das Fahren mit abgelaufener Straßenzulassung: 30 Euro
● den E-Scooter zu zweit fahren: 10 Euro
Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem Bußgeldkatalog als Überblick.
Empfohlene E-Scooter mit Straßenzulassung
Mittlerweile werden von verschiedenen Herstellern unterschiedliche E-Scooter angeboten. Zu den empfohlenen E-Scootern mit Straßenzulassung zählen zum Beispiel:
|
||
Motorleistung 500W
|
Motorleistung 500W
|
Motorleistung 800W
|
Batteriekapazität 42V 10Ah
|
Batteriekapazität 42 V 10,4Ah
|
Batteriekapazität 36V 15Ah
|
Maximale Geschwindigkeit 20 km/h
|
Maximale Geschwindigkeit 20 km/h
|
Maximale Geschwindigkeit 40 km/h
|
Akkuladezeit 4-6 Stunden
|
Akkuladezeit 4-6 Stunden |
Akkuladezeit 7-8 Stunden
|
Tragfähigkeit 120 kg
|
Tragfähigkeit 120 kg
|
Tragfähigkeit 120 kg
|
Fazit: Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter dürfen mit entsprechender ABE-Zulassung und Versicherung auf deutschen Straßen gefahren werden – hauptsächlich auf Radwegen.
Fehlen diese, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege, Fußgängerzonen oder Schnellstraßen sind dagegen tabu.
Wer sich an die Vorschriften hält, genießt mit dem E-Scooter eine umweltfreundliche, flexible und günstige Fortbewegungsmöglichkeit – ideal für kurze Strecken in der Stadt.