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ABE beantragen für E-Scooter: Betriebserlaubnis in Deutschland

ABE beantragen für E-Scooter: Betriebserlaubnis in Deutschland


Wer nach ABE beantragen für E-Scooter sucht, hofft meist auf ein einfaches Formular. Die Wirklichkeit sieht etwas anders aus. Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist die Betriebserlaubnis, ohne die ein E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen fahren darf. Beantragt wird sie in der Regel aber nicht von Ihnen, sondern vom Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Für Sie zählt deshalb etwas anderes: die richtige Betriebserlaubnis für Ihren E-Scooter erkennen, die Unterlagen prüfen und wissen, was zu tun ist, wenn sie fehlt. Dieser Ratgeber zeigt, wie das funktioniert, wie eine ABE für E-Scooter aussieht und welche Regeln 2026 und 2027 wichtig sind.

Was ist die ABE für E-Scooter?

Die ABE bestätigt, dass ein E-Scooter Typ die technischen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt. Nach der eKFV darf ein E-Scooter nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn er einem Typ mit ABE entspricht oder eine Einzelbetriebserlaubnis besitzt. Dazu kommen eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild. Die E-Scooter Betriebserlaubnis ist also Pflicht und kein freiwilliges Extra. Einen ausführlichen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber zur Allgemeinen Betriebserlaubnis.

Die wichtigsten Vorgaben der eKFV

Ein E-Scooter fällt nur unter die Verordnung, wenn er mehrere Merkmale erfüllt. Laut Bundesverkehrsministerium sind das eine Lenk- oder Haltestange, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h und eine Nenndauerleistung von höchstens 500 W. Hinzu kommen Mindestanforderungen an Bremsen und Beleuchtung. Nach § 4 eKFV braucht ein E-Scooter zwei voneinander unabhängige Bremsen, die bis zur Höchstgeschwindigkeit wirken. Die Fahrzeugmasse darf ohne Fahrer 55 kg nicht überschreiten, und auch die Abmessungen sind begrenzt. Für den Antrieb gilt also: 500 W Nenndauerleistung ist die Obergrenze.

ABE, CE-Kennzeichnung und Versicherung

Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt europäische Anforderungen erfüllt. Eine EG-Konformitätserklärung ist laut Bundesverkehrsministerium ausdrücklich keine Betriebserlaubnis. Die Versicherungsplakette belegt wiederum nur den Haftpflichtschutz. Erst die ABE erlaubt den Betrieb auf öffentlichen Straßen. Die drei Bausteine gehören zusammen, ersetzen sich aber nicht.

Wer kann eine ABE für E-Scooter beantragen?

Die klare Antwort lautet: der Hersteller. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Genehmigungen für die Serienproduktion von Elektrokleinstfahrzeugen auf Antrag der Hersteller, und zwar ausschließlich an anfangsbewertete Hersteller. Eine Privatperson kann für ihren einzelnen E-Scooter keine ABE beim KBA beantragen. Wenn Sie einen neuen E-Scooter mit Straßenzulassung kaufen, hat der Hersteller diesen Schritt bereits erledigt.

Sie besitzen einen E-Scooter ohne ABE

In diesem Fall empfiehlt das KBA, zuerst den Hersteller zu kontaktieren und nach den Möglichkeiten einer Betriebserlaubnis zu fragen. Grundsätzlich wäre eine Einzelzulassung denkbar. Dafür ist aber nicht das KBA zuständig, sondern ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr. Die Einzelbetriebserlaubnis wird nur erteilt, wenn das Fahrzeug die Anforderungen der eKFV erfüllt. Ob sich der Weg lohnt, hängt daher vom jeweiligen Fahrzeug ab.

E-Scooter mit Betriebserlaubnis aus dem Ausland

Ein E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis aus einem EU oder EWR Staat darf in Deutschland nur fahren, wenn diese keine höhere Höchstgeschwindigkeit, Nenndauerleistung, Masse oder größere Maße erlaubt, als hier zulässig ist. Die Betriebserlaubnis muss mitgeführt werden.

E-Scooter Betriebserlaubnis beantragen: So gehen Sie vor

Auch wenn Sie die ABE nicht selbst beantragen, gibt es einen klaren Ablauf, mit dem Sie Ihre Betriebserlaubnis klären.

Schritt 1: Fahrzeugdaten und Unterlagen sammeln

Legen Sie Kaufbeleg, Herstellerangaben und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereit. Auf dem Fabrikschild stehen nach Angaben der Bayerischen Polizei die Bezeichnung Elektrokleinstfahrzeug, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Genehmigungsnummer.

Schritt 2: Hersteller fragen und KBA Liste prüfen

Fragen Sie beim Hersteller oder Händler nach der ABE. Das KBA veröffentlicht eine Liste aller erteilten ABE nach eKFV mit ABE-Nummer, Typbezeichnung, Handelsbezeichnung und Genehmigungsinhaber. Vergleichen Sie die Angaben auf Ihrem Fabrikschild mit dieser Liste.

Schritt 3: Einzelbetriebserlaubnis prüfen lassen

Findet sich keine ABE für Ihr Fahrzeug, lassen Sie sich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen beraten. Er kann einschätzen, ob eine Einzelbetriebserlaubnis möglich ist.

Schritt 4: Versicherung abschließen und Plakette anbringen

Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und deshalb versicherungspflichtig. Als Nachweis dient eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben. Wie das geht, zeigt die Seite Versicherungsplakette Schritt für Schritt. Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag zur E-Scooter Versicherung.

Wie sieht eine ABE für E-Scooter aus?

Viele suchen ein einzelnes Dokument mit dem Titel ABE. In der Praxis erkennen Sie die Betriebserlaubnis an mehreren Stellen. Am Fahrzeug sitzt das Fabrikschild, das laut KBA mindestens Hersteller, Typ und ABE-Nummer nennt. In der KBA Liste bestehen die Nummern aus einem Buchstaben und drei Ziffern, zum Beispiel P045. Beim Kauf erhalten Sie außerdem die Unterlagen des Herstellers zur Betriebserlaubnis. Bewahren Sie diese zusammen mit dem Kaufbeleg auf, damit Sie sie bei einer Kontrolle, gegenüber der Versicherung oder beim Verkauf zur Hand haben. Ist die ABE verloren gegangen, hilft der Hersteller weiter. Wie das abläuft, erklärt unser Beitrag zur verlorenen ABE.

Kurzcheck vor dem Kauf

Drei Fragen helfen vor jedem Kauf, egal ob neu oder gebraucht. Trägt der E-Scooter ein lesbares Fabrikschild mit ABE-Nummer? Taucht Typ oder Handelsbezeichnung in der KBA Liste auf? Liegen die Herstellerunterlagen vor, und passen die Angaben zum Fahrzeug? Wer bei einer dieser Fragen unsicher ist, schließt den Kauf besser erst nach einer Rückfrage beim Hersteller ab. Bei einem gebrauchten Fahrzeug lohnt sich das doppelt, denn fehlende Unterlagen lassen sich später nur mühsam ersetzen.

Regeln und Änderungen 2026 und 2027

Die eKFV wurde überarbeitet. Nach Angaben der Bundesregierung stimmte der Bundesrat der Novelle am 19.12.2025 zu, die neuen Regeln greifen nach einer Übergangsfrist Anfang 2027. Neu zugelassene E-Scooter müssen dann Blinker haben, außerdem steigen die Anforderungen an Batterien und die fahrdynamischen Prüfungen. Bereits gekaufte E-Scooter mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis müssen laut Bundesverkehrsministerium nicht nachgerüstet werden. Die neuen Verhaltensregeln gelten ab dem 1. März 2027. Außerdem sollen Geschädigte von Unfällen mit E-Scootern Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen können, und Halter sowie Fahrer sollen strenger haften.

Das gilt für Fahrer heute

Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein und brauchen keinen Führerschein. E-Scooter nutzen vorhandene Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen, sonst die Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, außer das Zeichen Elektrokleinstfahrzeuge frei erlaubt sie ausdrücklich. Personen dürfen nicht mitgenommen werden. Es gilt die 0,5 Promille Grenze, für unter 21 Jährige die Null Promille Grenze.

Was ohne gültige ABE droht

Fehlt die Betriebserlaubnis oder ist sie erloschen, darf der E-Scooter laut eKFV nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden. Auch der Halter darf das nicht zulassen. Die Folgen reichen von Bußgeldern bis zu weiteren rechtlichen Konsequenzen. Verändern Sie Ihren E-Scooter deshalb nicht eigenmächtig. Nur Originalteile und Reparaturen nach Herstellervorgabe halten die Betriebserlaubnis gültig.

E-Scooter mit ABE von isinwheel

Wer sich die Prüfung der Unterlagen sparen möchte, wählt gleich einen E-Scooter mit Straßenzulassung. In der Kollektion E-Scooter mit Straßenzulassung finden Sie Modelle mit ABE, darunter E-Scooter mit 500 W Nenndauerleistung. Prüfen Sie auf der Produktseite Typ und Herstellerangaben und vergleichen Sie diese mit der KBA Liste.

FAQ

Kann ich als Privatperson eine ABE für meinen E-Scooter beantragen?

Nein. Das KBA erteilt die ABE auf Antrag der Hersteller. Besitzer ohne ABE wenden sich zuerst an den Hersteller. Danach kommt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für eine mögliche Einzelbetriebserlaubnis in Frage.

Wo bekomme ich die Betriebserlaubnis für meinen E-Scooter?

Bei einem neuen E-Scooter mit Straßenzulassung erhalten Sie die Unterlagen vom Hersteller oder Händler. Ob Ihr Typ eine ABE besitzt, sehen Sie in der KBA Liste der erteilten ABE nach eKFV.

Wie sieht eine ABE für E-Scooter aus?

Am Fahrzeug erkennen Sie sie am Fabrikschild mit Hersteller, Typ und ABE-Nummer. Dazu gehören die Unterlagen des Herstellers zur Betriebserlaubnis.

Darf ich einen E-Scooter ohne ABE fahren?

Nein. Ohne ABE oder Einzelbetriebserlaubnis darf ein E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Zusätzlich braucht er eine gültige Versicherungsplakette.